CO/CO2 Messungen

Möglichkeit der Aufhebung der verpflichtenden Messung

Durch eine Umstellung der Verbrennungsregelungen der Kesselanlagen auf Restsauerstoffregelung besteht für ältere Anlagen die Möglichkeit zur Aufhebung der verpflichtenden Messung der CO2/CO Emissionen.

Die Messung und kontinuierliche Aufzeichnung der Messdaten kann bei einigen Anlagen zu einer teils erhebliche Kostenbelastung werden. Die Messgeräte müssen kontinuierlich gewartet, serviciert und kalibriert werden was zum Teil mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Bei einer Regelung auf Restsauerstoffregelung kann auf eine Messung der CO2/CO Werte verzichtet werden.

Da bei vielen Anlagengenehmigungen eine kontinuierliche CO2/CO Messung per Bescheid vorgeschrieben wurde, muss bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ein Antrag um Aufhebung eines gewerbebehördlichen Auflagenpunktes angesucht werden. Ein entsprechender Schriftsatz liegt als Download bei, dieser kann auf Firmenpapier kopiert werden, und muss ausgefüllt der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gesendet werden.

Dateien:
CO_CO2_MESSUNG.docx0.9 M

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