Meldepflicht Heizwerke - Energieeffizienzgesetz

Meldung für HW unter 20 GWh nicht erforderlich

AUSSENDUNG ABiNa

Werte Geschäftsführer!

Nachdem sich in den letzten Tagen einige Heizwerke bezüglich des Energieeffizienzgesetzes bei mir gemeldet haben bitte ich euch folgende Information möglichst rasch an eure Heizwerke zu verteilen:

Das Energieeffizienzgesetz wurde im vergangen Sommer im Nationalrat beschlossen und viele Teile des Gesetzes traten mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Unter anderem gilt laut Gesetz jedes Unternehmen als Energielieferant, welches Energie, egal in welcher Form (Scheitholz, Hackgut, Wärme etc. ) an Endkunden verkauft, also auch Heizwerke und teilweise sogar Landwirte. Laut Gesetzestext ist jeder Energielieferant verpflichtet sich bis zum 14. Februar 2015 zu registrieren. Nachdem es unzählige Energielieferanten gibt welche nur geringe Mengen an Energie verkaufen und eine Registrierung all dieser auch mit erheblichem Aufwand für das Ministerium verbunden wäre gibt es nun eine Erleichterung.

Bei Energielieferanten, deren Energieabsatzmenge an Endkunden im Vorjahr 20 GWh nicht überschreitet, wird von einer Registrierung abgesehen! Vorausgesetzt das Unternehmen ist nicht mit anderen Unternehmen rechtlich verbunden (Konzernbetrachtung).

Erklärung: Konzernbetrachtung bedeutet, dass Energielieferanten, deren Vorjahresenergieabsatz in Österreich unter 25 GWh liegt, die aber zu mehr als 50 Prozent im Eigentum eines anderen Unternehmens (Mutterunternehmen) stehen und bei denen der Gesamtkonzern (oberstes Mutterunternehmen und alle ihre direkten und indirekten Töchter gemeinsam) die 25 GWh-Absatzgrenze überschreitet, unter die volle Lieferantenverpflichtung fallen und alle abgefragten Informationen zu übermitteln haben. Unternehmen deren Vorjahresenergieabsatz in Österreich bei einer Konzernbetrachtung zwischen 20 GWh und 25 GWh liegt müssen sich lediglich registrieren.

Die entsprechende Veröffentlichung finden Sie auf der Homepage des Ministeriums: www.bmwfw.gv.at/EnergieUndBergbau/Energieeffizienz/Seiten/Verpflichtete-Energielieferanten.aspx

Das heißt, Energielieferanten mit einer Absatzmenge von weniger als 20 GWh jährlich müssen keine Registrierung oder Meldung vornehmen!

Alle Energielieferanten über 20 GWh Vorjahresenergieabsatz und miteinander verbundene Energielieferanten mit einer Gesamtenergiemenge über 20 GWh jährlich sind bis zum 14. Februar 2015 verpflichtet, sich unter folgendem Link auf der Homepage des Ministeriums zu registrieren:

https://www3.formularservice.gv.at/formularserver/user/formular.aspx?pid=1db4decb51fb469eb700e903148035c2&pn=B71be566852c44d508e3333441f03acfe

Energielieferanten zwischen 20 GWh und 25 GWh sind nur zu einer Registrierung verpflichtet, die Verpflichtung zur Einsparung trifft nur Anlagen über 25 GWh verkaufte Endenergie.

Zudem ersuchen wir alle Energielieferanten welche über 25 GWh jährlich an Ihre Endkunden liefern und somit von den Einsparungsverpflichtungen betroffen sind, sich beim Österreichischen Biomasse-Verband bei Herrn Daniel Paleczek, paleczek@biomasseverband.at  unverbindlich per e-Mail zu melden. Für alle Interessierten ist geplant eine gemeinschaftliche Lösung für die Erreichung der Verpflichtungen zu organisieren.

Zusammenfassend:

  • Energielieferanten unter 20 GWh Vorjahresenergieabsatz keine Registrierung und keine Einsparverpflichtung
  • Energielieferanten zwischen 20 und 25 GWh Vorjahresenergieabsatz à Registrierung bis 14. Februar 2015 aber keine Einsparverpflichtung
  • Energielieferanten über 25 GWh Vorjahresenergieabsatz Registrierung bis 14. Februar 2015 und Einsparverpflichtung

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Paleczek MSc

Arbeitsgemeinschaft Biomasse Nahwärme

 Österreichischer Biomasse-Verband

Austrian Biomass Association (ABA)

Franz Josefs-Kai 13, 1010 Wien

UID: ATU 60 52 12 06

ZVR-Zahl: 24 87 12 239

Tel.:      +43/660/85 56 801

Fax:      +43/1/533 07 97-90

Email:   paleczek@biomasseverband.at

Web:     abina.biomasseverband.at

 Österreichischer Biomasse-Verband, Franz Josefs-Kai 13, 1010 Wien

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